COVID 19 – Investitionsprämie für Betriebe in der Land- und Forstwirtschaft
Informationen zur Investitionsförderung
Um die österreichische Wirtschaft zu stützen und damit auch Wachstums- und Beschäftigungsimpulse zu setzen hat die Bunderegierung eine Förderung mit einem Gesamtvolumen von einer Milliarde Euro beschlossen, die allen Unternehmen mit Sitz und Betriebsstätte in Österreich offen steht. Diese COVID-19-Investitionsprämie kann daher auch von Land- und Forstwirtschaftliche Betrieben, unabhängig davon, ob sie Buch führen oder pauschaliert sind, beantragt werden.
Das Investitionsvolumen pro Betrieb ist nach unten mit € 5.000.- netto und nach oben mit € 50 Mio. begrenzt. Es besteht die Möglichkeit einzelne Maßnahmen zu kombinieren um die Untergrenze zu erreichen.
Die Förderhöhe als nicht rückzahlbarer Zuschuss beträgt 7%. Für bestimmte Investitionen in den Bereichen Ökologisierung, Digitalisierung und Gesundheit/Life-Science (siehe Absatz Schwerpunktthemen mit 14% Fördersatz) werden 14% Zuschuss gewährt. Bei der Antragstellung ist eine getrennte Eingabe der zutreffende(n) Kostenkategorie(n) für förderbare Investitionen, hinsichtlich 7% oder 14%, zu treffen. Für Gegenstände in der Kategorie 14% werden jedenfalls separate Rechnungen benötigt.
Antragsstellung: Online beim AWS vom 1. September 2020 bis 28. Februar 2021 im AWS Fördermanager
Investitionszeitraum: 1. August 2020 bis 28. Februar 2022
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Landwirtschaftskammer.